Logo der Stadt Kempten


Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Grunddaten
Mittagessen
Ausflüge
Teilhabe soziales Leben
Schulbedarf
Lernförderung
Schüler-beförderung
Absenden Speichern

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.

 

Leistungen zur Bildung und Teilhabe bekommen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einer Haushaltsgemeinschaft, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:


Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) vom Jobcenter,


Wohngeld durch die Wohngeldstelle,


Kinderzuschlag von der Familienkasse,


Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII.

 

Leistungen der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft können übernommen werden für Kinder und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind.


Die übrigen Leistungen können für Personen bis zu einem Alter von 24 Jahren übernommen werden, wenn diese eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Persönliche Daten

Die Bürgerkonten (BundID oder BayernID) bieten Ihnen einen zentralen Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Nach einmaliger Registrierung können Sie Ihr Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Ihre persönlichen Daten werden dann automatisch in die jeweiligen Formulare übernommen. Bitte beachten Sie, dass die BayernID mittelfristig in der BundID aufgehen wird.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne Bürgerkonto ausfüllen. In diesem Fall geben Sie Ihre persönlichen Daten bitte manuell in den folgenden Feldern ein.

Ihre persönlichen Daten

Ihr Antrag wird erst nach Erhalt des entsprechenden Bescheids bearbeitet.

ALG II, Wohngeld, Kinderzuschlag, oder SGB XII

Für folgendes Kind:

Grunddaten
Mittagessen
Ausflüge
Teilhabe soziales Leben
Schulbedarf
Lernförderung
Schüler-beförderung
Absenden Speichern

Folgende Leistungen zur Bildung und Teilhabe sollen in Anspruch genommen werden:

Gemeinschaftliches Mittagessen in tatsächlicher Höhe für Kinder in Tageseinrichtungen in einer Schule.
 

Die Funktion Zwischenspeichern führt Sie hier und auf den folgenden Seiten bei Benutzung immer zum Antragsende, dort bestätigen Sie am Ende der Seite einmal die Zustimmung zur Speicherung Ihrer Daten und erhalten dann eine entsprechende Email für den erneuten Formularzugriff.

 

Ihre Sitzung läuft nach 45 Minuten oder nach sperren des Computers aus Sicherheitsgründen ab. Bitte speichern Sie regelmäßig. Dazu können Sie am Ende des Formulars Ihre Eingaben zwischenspeichern, diese zwischengespeicherten Formulare werden 7 Tage gespeichert und danach automatisch gelöscht.

 

Bitte beachten Sie, sollten Sie das gespeicherte Formular nicht nach 7 Tagen endgültig abgesendet haben, wird es automatisch gelöscht. Bei fehlender Angabe der Email-Adresse muss der entsprechend erzeugte Link selbstständig kopiert und gespeichert werden.

Grunddaten
Mittagessen
Ausflüge
Teilhabe soziales Leben
Schulbedarf
Lernförderung
Schüler-beförderung
Absenden Speichern

Kinder in einer Tageseinrichtung oder Schüler können die tatsächlichen Aufwendungen für eintägige Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten erstattet bekommen.

Bitte bei ausländischer Bankverbindung ergänzen

Bitte geben Sie uns eine Bestätigung über den Ausflugstermin und die Kosten des Ausflugs oder einen Elternbrief mit diesen Informationen. Wenn Ihr Kind nicht am Schulausflug oder der mehrtägigen Klassenfahrt teilnimmt, stimmen Sie zu, dass die Schule den bezahlten Betrag in voller Höhe an das Amt für soziale Leistungen und Hilfen - Bildung und Teilhabe - zurücküberweist und von den Eltern keine Rückforderung erfolgt.

Grunddaten
Mittagessen
Ausflüge
Teilhabe soziales Leben
Schulbedarf
Lernförderung
Schüler-beförderung
Absenden Speichern

Leistungen für die Teilnahme an sozialen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen in der Gemeinschaft (bis zu einem Alter von 17 Jahren) Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Sportverein, Pfadfinder etc.), Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musik, Chor, Theater-Gruppe etc.), Teilnahme an Freizeiten, bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 180,00 Euro.

Straße und Hausnummer

Bitte Mitgliedsbescheinigung oder Bestätigung über Anmeldung und Kosten beifügen. Eine direkte Erstattung ist nur nach Vorlage eines Zahlungsnachweises (z.B. Quittung oder Kontoauszug) möglich.

 

Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Einnahmen) Verwendungszweck und Empfänger einer Überweisung (nicht aber deren Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung) handelt.

Bitte bei ausländischer Bankverbindung ergänzen

Grunddaten
Mittagessen
Ausflüge
Teilhabe soziales Leben
Schulbedarf
Lernförderung
Schüler-beförderung
Absenden Speichern

Nur bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder SGB XII!

 

Für den persönlichen Schulbedarf besteht bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bezug von SGB XII-Leistungen ein Anspruch auf:

 

130,00 EUR im August/September eines Jahres zum Schulanfang,

 

65,00 EUR im Februar eines Jahres zum Schulhalbjahr. Bezieher von Leistungen durch das Jobcenter bekommen den Schulbedarf direkt vom Jobcenter ausbezahlt.

Der Schulbedarf für das angegebene Schuljahr soll auf das folgende Konto überwiesen werden:

Bitte bei ausländischer Bankverbindung ergänzen

Grunddaten
Mittagessen
Ausflüge
Teilhabe soziales Leben
Schulbedarf
Lernförderung
Schüler-beförderung
Absenden Speichern
Grunddaten
Mittagessen
Ausflüge
Teilhabe soziales Leben
Schulbedarf
Lernförderung
Schüler-beförderung
Absenden Speichern

Die Kosten für eine Schülerbeförderung müssen vorrangig beim Amt für Kindertagestätten, Schulen und Sport beantragt werden.

Bitte fügen Sie den Ablehnungsbescheid vom Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport bei. Die Kosten für eine Schülerbeförderung muss vorrangig im Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport beantragt werden.

Die Beantragung erfolgt für folgende Strecke:

Grunddaten
Mittagessen
Ausflüge
Teilhabe soziales Leben
Schulbedarf
Lernförderung
Schüler-beförderung
Absenden Speichern

Rechtliche Hinweise:

 

Personen, die Leistungen zur Bildung und Teilhabe erhalten, sind mitwirkungspflichtig: Das bedeutet, alle Angaben im Erhebungsbogen und in den hier zueingereichten Anlagen müssen richtig und vollständig sein. Änderungen, die nach diesen Angaben eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug), sind unverzüglich mitzuteilen.

 

Das Ende des Leistungsbezuges von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung nach SGB XII, Wohngeld und Kinderzuschlag ist durch den Leistungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter unverzüglich mitzuteilen.

 
Bei Überzahlung von Leistungen aus den Bildungspakten aufgrund eines Verstoßes gegen diese Mitteilungspflicht ist die Stadt Kempten (Allgäu) berechtigt, überzahlte Leistungen zurück zu fordern!

 

Ihre Angaben werden aufgrund der  §§ 60 – 65 SGB I und der §§ 67 a, b, c SGB X für die Leistungen nach dem SGB II / XII erhoben. Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis.

 

Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Einnahmen) Verwendungszweck und Empfänger einer Überweisung (nicht aber deren Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung) handelt.

Bitte wählen Sie mindestens eine Leistung aus!

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen korrekt ausgefüllt sein!


0831/115
Mo. - Fr. 8:00 -12:00 Uhr
Mo. zusätzlich 14:30 - 17:30 Uhr
Mi. zusätzlich 12:00 -13:00 Uhr
info@kempten.de

KontaktDatenschutzImpressum

© Stadt Kempten 2025