Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Leistungen zur Bildung und Teilhabe bekommen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einer Haushaltsgemeinschaft, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) vom Jobcenter,
Wohngeld durch die Wohngeldstelle,
Kinderzuschlag von der Familienkasse,
Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII.
Leistungen der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft können übernommen werden für Kinder und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
Die übrigen Leistungen können für Personen bis zu einem Alter von 24 Jahren übernommen werden, wenn diese eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.