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Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung bzw. öffentlichen Vergnügung

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Hinweise

Mit diesem Onlineformular erfolgt die Anzeige  einer Veranstaltung bzw. öffentlichen Vergnügung. Öffentliche Veranstaltungen/ Vergnügungen sind anzeigepflichtig (nach Art. 19 Abs. 1 LStVG).   


Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn:

 

  • die erforderliche Anzeige nach Art. 19 Abs. 1 LStVG nicht fristgemäß erstattet wird
  • es sich um eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Besuchern zugleich handelt, die außerhalb einer für eine solche Zahl bestimmter Anlagen stattfiinden soll.

 

Für folgende Veranstaltungen kann eine Erlaubnis beantragt werden:

 

  • Öffentliche Feste (Volksfest, Sportfest, etc.)
  • Konzerte
  • Tanzveranstaltungen
  • Filmvorführungen
  • motorsportliche Veranstaltung

 

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

 

  • Lageplan des Veranstaltungsortes: Plan mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
  • Haftpflichtversicherung des Veranstalters
  • Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1.000 Besuchern erforderlich
  • Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung
  • ggf. Ausführungsgenehmigung/ TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
  • Veranstaltungsablauf/ Programm (optional)

 

Weitere Hinweise:

 

  • bei geplantem Alkoholausschank ist ggf. eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis ( § 12 GastG) separat zu beantragen.
  • Musikdarbietungen sind bei der GEMA separat anzumelden.
  • Bei übermäßiger Straßenbenutzung im Rahmen einer Veranstaltung ist die Erteilung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde einzuholen.
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Persönliche Daten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos befüllt.

 

 

Personalien antragstellende Person
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:

  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID

Unternehmensbezogene Daten

Das Mein Unternehmenskonto (MUK) ist die digitale Identität für wirtschaftlich handelnde Organisationen in Deutschland auf Basis von ELSTER. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das ELSTER-Organisationszertifikats für viele Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihrer Organisation befüllt.

 

 

Personalien des Antragstellers/ der Antragstellerin
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ELSTER spezifischer Wert, welcher die Rechtsform einer nicht natürlichen Person angibt, wenn diese Inhaber des zugrunde liegenden Steuerkontos ist.
Veranstalter
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bitte genaue Anschrift angeben

Beschreibung des Veranstaltungsbereichs (Freifläche, Zelt, Saal, Räume)

bitte Anlass (Sportfest, Volksfest, etc.) und Art (Konzert, Tanzveranstaltung, Filmvorführung, etc.) angeben

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Weitere Angaben zur Veranstaltung

DJ, Livemusik, etc.

Rock, Techno, Volksmusik, etc.

Sanitäranlagen
Speisen/ Getränke

Bitte beachten: Alkoholausschank muss gemäß § 12 Gaststättengesetz zusätzlich beantragt werden, falls für die Räumlichkeiten nicht bereits eine Gaststättenkonzession vorliegt. Diesen können Sie hier beantragen.

Sonstiges

Bitte beachten: Bei übermäßiger Straßenbenutzung im Rahmen einer Veranstaltung  ist ggf. eine Genehmigung gemäß § 29 Abs. 2 StVO notwendig. Wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

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Dokumente

mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc. 

Datenschutzhinweise

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen korrekt ausgefüllt sein!


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