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Nachweis der Bauvorlageberechtigung

nach Art. 61 BayBO

Die Bauvorlageberechtigung ist erforderlich, um Genehmigungsplanungen für die Änderung bzw. Errichtung sowie den Abbruch von Bauwerken als verantwortlicher Planfertiger unterzeichnen zu dürfen.

 

Der/Die bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser/in ist für deren Inhalt öffentlich-rechtlich verantwortlich.

Persönliche Daten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos befüllt.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Angaben zur Person
Nachweis der Bauvorlageberechtigung:

a) unbeschränkte Bauvorlageberechtigung: Ich bin …

b) Objektbezogen beschränkte Bauvorlageberechtigung: Ich bin …

c) Fachbezogen beschränkte Bauvorlageberechtigung: Ich bin …

Sie können das Unterschriftenfeld je nach Endgerät, mit der Maus, dem Finger, oder beispielsweise einem Signaturstift bedienen. Sollten Sie sich verschrieben haben, können Sie über das Minus-Symbol (-) das Unterschriftenfeld zurücksetzen.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen korrekt ausgefüllt sein!


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