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Mitteilung über Bauherrenwechsel

Wechselt der/die Bauherr/in, hat der neue Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen (Art. 50 Abs. 1 Satz 5 BayBO). Der neue Bauherr übernimmt hiermit die Verpflichtung, alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem unten bezeichneten Vorhaben zu erfüllen.

Persönliche Daten
Bauvorhaben

Persönliche Daten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos befüllt.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Neue Bauherrin oder neuer Bauherr
Vertreter/in des neuen Antragstellers/Bauherrn
Bisherige Bauherrin / bisheriger Bauherr
Vertreter/in des bisherigen Antragstellers/Bauherrn
Persönliche Daten
Bauvorhaben
Vorhaben
Baugrundstück

Sie können das Unterschriftenfeld je nach Endgerät, mit der Maus, dem Finger, oder beispielsweise einem Signaturstift bedienen. Sollten Sie sich verschrieben haben, können Sie über das Minus-Symbol (-) das Unterschriftenfeld zurücksetzen.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen korrekt ausgefüllt sein!


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Mo. - Fr. 8:00 -12:00 Uhr
Mo. zusätzlich 14:30 - 17:30 Uhr
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