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Anmeldung für die Mittagsbetreuung 2026/2027 und die Freitagsbetreuung 2026/2027

Anmeldeschluss: Sonntag, 29.03.2026

Grundlage: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Januar 2026, Az. III.4-BS7369.0/312 für Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen (BayMBl. 2026 Nr. 47 vom 11.02.2026)

Allgemeine Information
Grunddaten Elternteil
Kinddaten

Informationen zur Mittagsbetreuung
im Schuljahr 2026/2027


Die Mittagsbetreuung bietet die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts bis zum Ende der gebuchten Zeit. Den Schülerinnen und Schülern soll die erforderliche Entspannung und Ruhe nach dem Unterricht ermöglicht werden, andererseits aber auch die Gelegenheit geboten werden, allein oder im Umgang mit anderen zu spielen, kreativ tätig zu sein, positives soziales Verhalten zu üben und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Bei der langen und verlängerten Mittagsbetreuung ist zudem grundsätzlich eine Hausaufgabenbetreuung vorgesehen.


Die Stadt Kempten (Allgäu) führt schon lange bevor ein Stundenplan erstellt werden kann, eine Bedarfsabfrage bei den Eltern durch, um die Personalstärke festzulegen und Zuschüsse beantragen zu können. Aus diesem Grund ist Ihre verbindliche Anmeldung für das kommende Schuljahr 2026/2027 bereits zum jetzigen Zeitpunkt unerlässlich.

                                                                                     Kosten für die Mittagsbetreuung allgemein:

Kurze Mittagsbetreuung (bis 14:00 Uhr)

Verlängerte Mittagsbetreuung (bis 16:00 Uhr)

1 Tag/Woche 

12,00 EUR/Monat

18,00 EUR/Monat

2 Tage/Woche 

24,00 EUR/Monat

36,00 EUR/Monat

3 Tage/Woche

36,00 EUR/Monat

54,00 EUR/Monat

4 Tage/Woche

48,00 EUR/Monat

72,00 EUR/Monat

5 Tage/Woche

60,00 EUR/Monat

90,00 EUR/Monat

Grundschulen Mittagsbetreuungs-Angebot

Kurze Mittagsbetreuung (bis 14:00 Uhr)

Verlängerte Mittagsbetreuung (bis 16:00 Uhr)

GS Kottern/Eich

Mo-Fr

Mo-Fr

GS an der Sutt

Mo-Fr

Mo-Fr

GS am Haubenschloss

Mo-Fr

Mo-Fr

Gustav-Stresemann-GS

Mo-Fr

Mo-Fr

GS Fürstenschule

Mo-Fr

Mo-Fr

Sollte die Schule Ihres Kindes in der Tabelle nicht aufgeführt sein, so wird an dieser Schule keine Mittagsbetreuung,
sondern eine Offene Ganztagsschule (OGTS) oder eine Gebundene Ganztagsklasse (GTK) angeboten.

 

Die Anmeldung hierfür läuft direkt über die Schule.

 

Im Folgenden können die Eltern der 2., 3. und 4. Klassen den Freitag dazubuchen.

Allgemeine Information
Grunddaten Elternteil
Kinddaten

Persönliche Daten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos befüllt.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Ihre persönlichen Daten

Bei manueller Eingabe bitte dem Personalausweis entnehmen.

Allgemeine Information
Grunddaten Elternteil
Kinddaten
Kinddaten

Bitte entsprechend die Angaben laut Personalausweis vermerken

Hinweis: Falls keine Diagnose vorliegt oder Sie keine Angaben machen möchten, wählen Sie bitte "Nein"

Bitte beachten Sie, dass bei Geschwisterkindern für jedes Kind eine eigene Anmeldung ausgefüllt werden muss.

Masernschutz

Die Bestimmungen des § 20 Abs. 9 und 10 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Bezug auf Masern sind zu beachten. Der Nachweis bezüglich des Masernimmunstatus der Schülerinnen und Schüler ist gemäß § 20 Abs. 9 IfSG vor Beginn ihrer Betreuung gegenüber der Leitung der Mittagsbetreuung zu erbringen. Ohne Nachweis i.S.d. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG ist ein Besuch der Mittagsbetreuung gemäß § 20 Abs. 9 Satz 6 IfSG nicht möglich.

Bitte setzen Sie sich unter der Telefonnummer 0831/2525-5455 mit Frau Anja Neumann in Verbindung.

Es dürfen maximal 5 Tage in beiden Betreuungsformen gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die verlängerte Mittagsbetreuung nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Schüler/innen zustande kommt. Sollte dieser Wert nicht erreicht werden, setzen wir uns Anfang April mit Ihnen in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Freitagsbetreuung (2.-4. Jahrgangsstufe) um ein freiwilliges Angebot handelt, das nur bei entsprechenden Teilnehmerzahlen zustande kommt.

Wenden Sie sich bitte für die Anmeldung für den Freitag an die Schulleitung.

Schülerinnen und Schüler können – insbesondere im Interesse einer wirkungsvollen pädagogischen Arbeit – nur berücksichtigt werden, sofern eine regelmäßige Teilnahme an mindestens zwei Tagen je Unterrichtswoche im Umfang der kurzen Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr erfolgt. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler können zur Ermittlung der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl auch dann einbezogen werden, wenn im Monatsdurchschnitt eine Teilnahme an mindestens zwei Tagen je Unterrichtswoche erfolgt.

UND/ODER

Schülerinnen und Schüler können – insbesondere im Interesse einer wirkungsvollen pädagogischen Arbeit – nur berücksichtigt werden, sofern eine regelmäßige Teilnahme an mindestens zwei Tagen je Unterrichtswoche im Umfang der verlängerten Mittagsbetreuung bis 16:00 Uhr erfolgt. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler können zur Ermittlung der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl auch dann einbezogen werden, wenn im Monatsdurchschnitt eine Teilnahme an mindestens zwei Tagen je Unterrichtswoche erfolgt.

Gesamtbetrag:

Hortanmeldung

Für einen Austausch pädagogisch gewonnener Erkenntnisse zwischen Schule und Mittagsbetreuung ist eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten in die Entbindung von der Schweige- bzw. Verschwiegenheitspflicht vorzusehen.

Bitte kommen Sie zu den Öffnungszeiten (Mo - Fr. von 8:00 - 12:00 Uhr) in die Räumlichkeiten des Amtes für Kindertagesstätten, Schulen und Sport:

 

Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport

Sachbearbeitung Ganztagsbetreuung an Schulen

1. Stock, Zi. 122

Rathausplatz 22   I   87435 Kempten (Allgäu)

 

Nur bei ausländischem Bankkonto anzugeben

Nur bei ausländischem Bankkonto anzugeben

Das vorbefüllte SEPA-Mandat wird im Anschluss an Ihre Email-Adresse gesendet. Reichen Sie dieses unterschrieben per Post ein, oder geben Sie es in den Räumlichkeiten des Amtes für Kindertagesstätten, Schulen und Sport ab. 

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen korrekt ausgefüllt sein!


0831/2525-5455
Frau Anja Neumann, Ganztagesbetreuung an Schulen
anja.neumann@kempten.de

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