Einreisende Person
Ausländische Anschrift
Voraussichtliche Dauer des Aufenthalts
Wohnraum der verpflichtungserklärenden Person
Abweichender Wohnsitz
Einkommen der verpflichtungserklärenden Person
Krankenversicherungsschutz
Das Vorliegen ausreichenden Krankenversicherungsschutzes wird unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen des Visumverfahrens geprüft und ist für die Visumerteilung grundsätzlich eine Voraussetzung.
Monatliche Ausgaben der verpflichtungserklärenden Person
Weitere Verpflichtungserklärende

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Mo. - Fr. 8:00 -12:00 Uhr
Mo. zusätzlich 14:30 - 17:30 Uhr
Mi. zusätzlich 12:00 -13:00 Uhr

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