Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Gesellschaft momentan keine Steuerrückstände bestehen. Sie wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und die Erlangung gewerberechtlicher Erlaubnisse (§§ 30 ff. Gewerbeordnung) benötigt, zum Beispiel für:
Für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fällt eine Gebühr an.
Hinweis: Die Gebühr für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 2,50 Euro und wird im Rahmen der Beantragung erhoben.
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos befüllt.
Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben.
Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.