Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Gesellschaft momentan keine Steuerrückstände bestehen. Sie wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und die Erlangung gewerberechtlicher Erlaubnisse (§§ 30 ff. Gewerbeordnung) benötigt, zum Beispiel für:
Für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fällt eine Gebühr an.
Hinweis: Die Gebühr für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 2,50 Euro und wird im Rahmen der Beantragung erhoben.
Die Bürgerkonten (BundID oder BayernID) bieten Ihnen einen zentralen Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Nach einmaliger Registrierung können Sie Ihr Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Ihre persönlichen Daten werden dann automatisch in die jeweiligen Formulare übernommen. Bitte beachten Sie, dass die BayernID mittelfristig in der BundID aufgehen wird.
Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne Bürgerkonto ausfüllen. In diesem Fall geben Sie Ihre persönlichen Daten bitte manuell in den folgenden Feldern ein.
Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.