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Allgemeine Hinweise
Persönliche Daten
Antragsdaten
Anmeldung zur Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund neu aufnehmen oder mit einem Hund nach Kempten ziehen, müssen Sie ihn bei uns zur Hundesteuer anmelden. Dazu benötigen wir Ihre persönlichen Daten und Angaben zum Hund. Ergänzende Informationen und Details hierzu finden Sie auch in der Hundesteuersatzung. 

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie gleichzeitig eine Befreiung von oder eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Bitte halten Sie dazu entsprechende Nachweise bereit. Außerdem können Sie uns eine Bankeinzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilen. Damit stellen Sie sicher, dass die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin automatisch von Ihrem Konto abgebucht und keine Zahlung vergessen wird.

 

Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns die Steuermarke als Nachweis für Ihren angemeldeten Hund und einen entsprechenden Steuerbescheid.  

Allgemeine Hinweise
Persönliche Daten
Antragsdaten

Persönliche Daten

Die Bürgerkonten (BundID oder BayernID) bieten Ihnen einen zentralen Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Nach einmaliger Registrierung können Sie Ihr Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Ihre persönlichen Daten werden dann automatisch in die jeweiligen Formulare übernommen. Bitte beachten Sie, dass die BayernID mittelfristig in der BundID aufgehen wird.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne Bürgerkonto ausfüllen. In diesem Fall geben Sie Ihre persönlichen Daten bitte manuell in den folgenden Feldern ein.

Ihre persönlichen Daten

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Bei Anmeldung aufgrund eines Wohnungswechsels:

Hinweis:

 

Soweit Sie für Ihren Hund bereits an eine andere Gemeinde Hundesteuer abgeführt haben, kann diese Zahlung bei entsprechendem Nachweis auf die neue Steuerschuld angerechnet werden. Laut Hundesteuersatzung der Stadt Kempten (Allgäu) sind wir berechtigt, uns dafür mit der anderen Gemeinde in Verbindung zu setzen und die erforderlichen Daten auszutauschen.

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Persönliche Daten
Antragsdaten
Angaben zum Hund

bei Mischlingen feststellbare Rasse angeben, wenn nicht bekannt "Mischling" eingeben

bei Mischlingen feststellbare Rasse angeben, wenn nicht bekannt "Mischling" eingeben

bei Mischlingen feststellbare Rasse angeben, wenn nicht bekannt "Mischling" eingeben

Hinweis:

Bei einem Wohnortwechsel tritt an die Stelle des Haltungsbeginns das Datum des Zuzugs, vorausgesetzt, dass Sie den Hund bereits vorher gehalten haben.

Falls das genaue Wurfdatum nicht bekannt ist bitte schätzen.

Liegen Gründe für eine Steuerermäßigung oder -befreiung vor?
Einzugsermächtigung zur Hundesteuer

Nur bei ausländischem Bankkonto anzugeben

Nur bei ausländischem Bankkonto anzugeben

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen korrekt ausgefüllt sein!


0831/115
Mo. - Fr. 8:00 -12:00 Uhr
Mo. zusätzlich 14:30 - 17:30 Uhr
Mi. zusätzlich 12:00 -13:00 Uhr
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