Antrag auf nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Tiere (wildlebender Art)

Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z. B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen). Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an.

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen eine Beispielsliste heraus, die die Einordnung von gehaltenen Tieren erleichtert.

 

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragstellende ein berechtigtes Interesse nachweist,

  • gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und
  • Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.

An die Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung sind hierbei strenge Maßstäbe zu richten. So begründet etwa die bloße Liebhaberei kein berechtigtes Interesse. Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden.

Persönliche Daten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos befüllt.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Personalien des Tierhalters oder der Tierhalterin
Angaben zum Tier
Angaben zur Unterbringung
Verantwortliche Personen
Nachweis besondere Haftpflichtversicherung
Erklärung des Antragstellers / der Antragstellerin:
Wichtige Hinweise:

Mit der Erlaubnis können vollziehbare Nebenbestimmungen für die Haltung des Tieres verbunden werden, insbesondere die Festlegung von Schließvorrichtungen, ausbruchsichere Unterbringung, Versicherung. Die Behörde holt ein Führungszeugnis zur Prüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers / der Antragstellerin ein.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

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