Antrag auf Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses

Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedsstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Mit dem angefügten Antrag können Sie den europäischen Feuerwaffenpass beantragen, verlängern, berichtigen oder ergänzen.

 

Hinweis: Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt nicht zur dauerhaften Verbringung von Schusswaffen oder Munition ins Ausland. Hierfür werden andere Erlaubnisse benötigt. 

Persönliche Daten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos befüllt.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Jagdschein
Waffenbesitzkarte
Folgende Schusswaffen sollen eingetragen werden:

Hinweis:


Der Europäische Feuerwaffenpass wird auf Antrag erteilt, sofern der Antragsteller für die erlaubnispflichtigen Schusswaffen, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen, eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt. Die Geltungsdauer beträgt fünf Jahre. Soweit bei Jägern und Sportschützen nur Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen eingetragen sind, beträgt sie zehn Jahre.