Fertigstellungsanzeige zur Aufgrabungsgenehmigung

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt bis zur förmlichen Abnahme gem. § 12 Abs. 6 VOB/B.

Die schriftliche Form der Fertigstellung gilt als Abnahme, wenn keine Abnahme verlangt wird (§ 12 Abs. 5 Nr. 1.VOB/B).

 

Deshalb ist es wichtig, nach dem Ende der Arbeiten (Aufgrabung), eine Fertigstellungsanzeige einzureichen.

 

Persönliche Daten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos befüllt.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Ihre Daten

Unternehmensbezogene Daten

Das Mein Unternehmenskonto (MUK) ist die digitale Identität für wirtschaftlich handelnde Organisationen in Deutschland auf Basis von ELSTER. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das ELSTER-Organisationszertifikat für viele Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihrer Organisation befüllt.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne MUK nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre  Angaben zum Unternehmen in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Ihre Daten
Kontaktdaten
Aufgrabungsdaten:
Aufmaß der Aufgrabung: