Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins

Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten. Daher dürfen in der Regel nur Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind.

 

Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen.

 

Unsachgemäßer Umgang durch Personen ohne Fachkunde sowie Missbrauch oder Unfälle durch Missachtung der Sicherheitsbestimmungen sollen verhindert werden.

 

Das Sprengstoffrecht stellt hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen gewerblich oder privat umgehen.

 

Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) und den Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1.+ 2. + 3. SprengV) geregelt.

Persönliche Daten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos befüllt.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Ihre persönlichen Daten
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes

Der Umgang beinhaltet, dass Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verwenden und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen.

1. ergänzende Angaben zum Antragsteller
Wohnanschrift des Antragstellers während der letzten 5 Jahre

Die Funktion Zwischenspeichern führt Sie hier zum Antragsende, dort bestätigen Sie am Ende der Seite einmal die Zustimmung zur Speicherung Ihrer Daten und erhalten dann eine entsprechende Email für den erneuten Formularzugriff.

 

Bitte beachten Sie, sollten Sie das gespeicherte Formular nicht nach 7 Tagen endgültig abgesendet haben, wird es automatisch gelöscht

Beantragte Mengen (genaue Bezeichnung)
2. Angaben zur Art
3. Angaben über
4. Art der Erlaubnis
5. Mitgliedschaften
6. Bemerkungen
7. Körperliche und geistige Mängel

(z. B. schwere Formen von Sehschwächen – Angabe von Dioptrie, links, rechts – Farbuntüchtigkeit, Nachtblindheit, Hirnverletzung, schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, Zuckerkrankheit, Anfallsleiden, Geisteskrankheit, Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogenmissbrauch, Schwerhörigkeit, Taubheit, Amputation, Lähmungen usw.) habe ich bzw. hatte ich