Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerkerinnen und Handwerker
Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb im Stadtgebiet Kempten regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie handwerkliche Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes im Kundenauftrag durchführen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im gesamten Stadtgebiet Kempten erhalten.
Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung:
Als Handwerker/in kann – vorbehaltlich der Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen – angesehen werden, wessen Tätigkeit in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführt ist, sowie derjenige, der eine zu den dort genannten Berufen inhaltlich vergleichbare Tätigkeit ausübt (z.B. Wartungsdienste, Bedienstete von Firmen, die Großgeräte installieren usw.).
Fahrzeuge:
Als Handwerkerfahrzeuge können grundsätzlich nur noch Fahrzeuge anerkannt werden, deren Einrichtung und Ausstattung zur Verrichtung von handwerklichen Tätigkeiten beim Kunden vor Ort geeignet und auch dazu typischerweise bestimmt sind.
Es müssen vor Ort bei Kundinnen und Kunden Reparatur- oder Montagearbeiten durchgeführt werden und zu diesem Zweck müssen spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge eingesetzt werden oder schweres oder umfangreiches Material muss transportiert werden. Dies trifft regelmäßig nur auf Werkstattwagen (mit eingebauten Geräten/Maschinen, Ersatzteilen etc.), Pritschenwagen, Klein-LKW zu.
Sportwagen, Oldtimer, Cabrios und Pkw / Kombilimousinen, die typischerweise dem Personentransport dienen (insbesondere Oberklassefahrzeuge) erhalten grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung. Nur in sehr engen Grenzfällen können im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden.
Gebühren:
Genehmigung erstes Fahrzeug 125,00 Euro
Weitere Fahrzeuge je Genehmigung 50,00 Euro