Hinweis:
Die Formulardaten werden vorbefüllt, sollten die vorbefüllten Daten nicht zutreffend sein, können diese manuell ergänzt bzw. richtig befüllt werden.
Bei erstmaliger Antragstellung oder auf Verlangen der Beihilfestelle ist der Antrag vollständig auszufüllen - auch bei erstmaliger Antragstellung für einen Angehörigen.
Bei Folgeantragstellung nach dem Jahreswechsel, ist der Antrag ebenfalls vollständig auszufüllen, bitte klicken Sie hier "Erstantrag" an.
wenn Sie auf "Folgeantrag mit Änderungen" klicken, öffnet sich dann das Feld, indem sich die Änderungen ergeben haben. Anschließend werden sie auf die Frage 8 weitergeleitet.
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos befüllt.
Bei Kindern in Berufsausbildung/Studium
ggf. voraussichtliches Ende
bitte entsprechend Nachweise vorlegen. Möglich beim Upload der Belege am Ende des Antrags.
(z. B. nach Beamten- oder Soldatenrecht, Bundesversorgungsgesetz, Lastenausgleichsgesetz, Bundesentschädigungsgesetz, Entwicklungshelfergesetz oder aufgrund dienst- oder arbeitsvertraglicher Regelung)
Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sind von den Brutto-Einkünften nur die Werbungskosten abzusetzen.
Bitte die Wahlleistung am Ende des Formulars zusätzlich hochladen.
Nachweise/ Versicherungsschein über Ausschluss usw. bitte beifügen (Bitte am Ende des Formulars mit allen Belegen einreichen.)
Die Beihilfe soll auf folgendes Konto überwiesen werden:
Hinweis: Wird das Einverständnis verweigert und kann die Berechtigung des Anspruchs nicht anderweitig nachgewiesen werden, wird eine Beihilfe nicht gewährt!