Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Verkehrswert nach BauGB (Feststellung)

Nachweis glaubhaftes Interesse
Angaben zum Bewertungsobjekt

Weitere Stichtage:

Kostenübernahme
  • Die Gebühren richten sich nach dem bayerischen Kostengesetz und dem Kostenverzeichnis.
  • Laut Tarifstelle 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses beträgt die Gebühr je übermittelten Vergleichswert aus der Kaufpreissammlung 20 bis 350 €.
  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Aufwand der Geschäftsstelle
Datenverarbeitung und Datenschutz

Ich stimme zu, dass mir Antworten in diesem Verfahren im elektronischen Format in mein BayernID-Postfach zugestellt werden dürfen.