Beschreibung
Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann vom zuständigen Jugendamt aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten (sogenannte Negativbescheinigung oder Negativattest).
Die Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen oder Ärzten als Nachweis, dass ihr im Umkehrschluss die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht.
Für die Antragstellung zwingend benötige Unterlagen:
- Ausweiskopie der Kindsmutter
- Geburtsurkunde des/der Kinder
- Eventuell Urteil des Familiengerichts
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie mit dem Vater des Kindes verheiratet waren oder sind, können wir keine Informationen zur Alleinsorge gemäß § 58a SGB VIII bereitstellen. Falls Sie weitere Kinder haben, bei denen Sie nicht mit dem Kindsvater verheiratet sind, können Sie diese im Rahmen der Antragstellung hinzufügen