Logo der Stadt Kempten


Aufgrabungsanzeige

Ihre Daten
Antragsdaten

Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen und Plätze, Geh- und Radwege und Grünflächen) sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Darunter fallen beispielsweise Leitungsverlegungen oder Gehwegabsenkungen, aber auch die Herstellung von Grundstückszufahrten.

 

Hierzu zählen:

  • Neuverlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen
  • Herstellung von Zufahrten (Bordsteinabsenkungen)
  • Reparaturarbeiten

Die Genehmigung einer wegerechtlichen Erlaubnis erfolgt nach Art. 18 und 22 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) und § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit der städtischen Sondernutzungssatzung, neueste Fassung.

 

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt bis zur förmlichen Abnahme gem. § 12 Abs. 6 VOB/B. 

 

Bei der Abteilung Verkehrswesen ist eine verkehrsrechtliche Anordnung für den öffentlichen Straßenraum zu stellen.

 

  • Informieren Sie sich unter der Tel-Nr.: 0831/2525-6638, über die Baufirmen in der Konzessionsliste, die in Kempten Tiefbauarbeiten durchführen dürfen.
  • Suchen Sie sich beispielsweise im Stadtplan die aufzugrabende Stelle markieren sie diese und sichern diese für den Upload als Anlage im Formular.
  • Die benötigte verkehrsrechtliche Anordnung bitte nicht vergessen.
  • Nach Beendigung der Arbeiten unbedingt eine Fertigstellungsanzeige einreichen. 

 

Preise für Aufgrabungen

Aufgrabungsfläche

Preis pro angefangenem m² und Tag

Grünfläche

1,50 EUR

Geh- und Radweg

1,70 EUR

Anlieger- Sammelstraße, BKL VI,V sowie Pkw-Parkfläche

1,90 EUR

Hauptsammel- Sammelstraße, Busbuchten, BKL IV sowie Pflasterflächen

2,10 EUR

Hauptverkehrs- Industriestraße, BKL III

2,30 EUR

Schnellverkehrs-/Indudstriesammelstr., BKL II

2,30 EUR

Persönliche Daten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos befüllt.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Bauherr/in
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID

Unternehmensbezogene Daten

Das Mein Unternehmenskonto (MUK) ist die digitale Identität für wirtschaftlich handelnde Organisationen in Deutschland auf Basis von ELSTER. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das ELSTER-Organisationszertifikat für viele Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihrer Organisation befüllt.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne MUK nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre  Angaben zum Unternehmen in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Ihre Daten
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Bauherr/in
Ihre Daten
Antragsdaten
Antragsdaten

Aufgrabungsgenehmigung

 

Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Darunter fallen beispielsweise Leitungsverlegungen oder Gehwegabsenkungen, aber auch die Herstellung von Grundstückszufahrten.

 

Aufgrabungsanzeige

 

Bei Eingriffen in Grenzbebauungen oder Einfriedungen im öffentlichen Bereich ist das Tiefbauamt über die geplante Maßnahme zu informieren.

Ausführende Firma:

Bauunternehmen:

Aufgrabungsumfang:

Werden durch die Aufgrabung öffentliche Grünflächen berührt, so ist vor Arbeitsaufnahme ein Ortstermin mit dem Städtischen Betriebshof, Betriebsstätte Gärtnerei (Tel.: 0831/2525-6663), zu vereinbaren! Werden städtische Bäume berührt, so ist vor Arbeitsaufnahme ein Ortstermin mit dem Baummanagement (Tel.: 0831/2525-6693), zu vereinbaren!

 

Bei Notaufgrabungen sind die DIN 18920 zum Schutz von Bäumen sowie die technischen Regelwerke FLL/ZTV Baumpflege und FGSV RAS-LP4 zu beachten. Vor Verfüllung der Baugruben im Bereich der Bäume ist Kontakt mit dem Baummanagement aufzunehmen.

Der/Die Bauherr/in und die ausführende Firma verpflichten sich, die Bedingungen/Auflagen zur Aufgrabung gemäß dem ergehenden Aufgrabungsbescheid sowie die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen der Abteilung für Verkehrswesen einzuhalten.

Hinweis:

 

Die Benachrichtigung erfolgt in Ihrem Fall postalisch, da keine Verifizierung vorgenommen wurde.

 

 

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen korrekt ausgefüllt sein!


0831/2525-6638
Mo. - Fr. 07:30 - 18:00 Uhr
tiefbauamt@kempten.de
Fax: 0831/2525-6615

KontaktDatenschutzImpressum

© Stadt Kempten 2025