Aufgrabungsgenehmigung
Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Darunter fallen beispielsweise Leitungsverlegungen oder Gehwegabsenkungen, aber auch die Herstellung von Grundstückszufahrten.
Aufgrabungsanzeige
Bei Eingriffen in Grenzbebauungen oder Einfriedungen im öffentlichen Bereich ist das Tiefbauamt über die geplante Maßnahme zu informieren.