Motorräder Klasse AM
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds)
- Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
- einer maximalen Nenndauerleistung oder einer maximalen Nutzleistung bis zu 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
- Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
- einer maximalen Nenndauerleistung oder einer maximalen Nutzleistung bis zu 4 kW und
- einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
- höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
- einer maximalen Nenndauerleistung oder einer maximalen Nutzleistung bis zu 4 kW und
- einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,
- Höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz