Allgemein
Die Behördenakten stehen grundsätzlich nicht jedermann zur Einsicht zur Verfügung. Dies ergibt sich schon aus Gründen des Datenschutzes. Derjenige, der Akteneinsicht begehrt, muss deshalb grundsätzlich ein begründetes Interesse an der Einsicht/Auskunft nachweisen.
In laufenden Verwaltungsverfahren erhalten Beteiligte Akteneinsicht im Umfang von Art. 29 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG). Nichtbeteiligten sowie Beteiligten an einem bereits abgeschlossenen Verwaltungsverfahren kann Akteneinsicht nur in Einzelfällen bei Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt werden. Um dies prüfen zu können, ist das Formular „Antrag auf Akteneinsicht / Auskunft“ auszufüllen.
Einsicht in Bauakten können Sie demnach unter Verwendung dieses Formulars schriftlich mit entsprechender Begründung und gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr beantragen. Bei erfolgreichem Antrag wird Auskunft gewährt bzw. mit Ihnen ein Termin für die Akteneinsicht bei der Stadt Kempten (Allgäu) Bauamt vereinbart.
Kosten
Auskünfte aus den Bauakten und Ablichtungen aus den Akten sind gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden nach dem bayerischen Kostengesetz erhoben. Die Akteneinsichten erfolgen ausschließlich digital (per Tablet). Die Unterlagen werden dementsprechend auch nur digital zur Verfügung gestellt. Ab sofort können die Kosten vor Ort über einen QR-Code direkt bezahlt werden, sodass keine Rechnungsstellung nach Hause erfolgt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid)
- ggf. Vollmacht des Grundstückeigentümers/der Grundstückseigentümerin
- ggf. Vollmacht der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass pro Gebäude jeweils ein separater Termin für die Akteneinsicht gebucht werden muss.
Ablauf
Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Anschließend wird Ihr Antrag geprüft. Falls erforderlich, senden wir Ihnen einen Terminvorschlag für die Akteneinsicht zu.
Wichtig: Im Rahmen Ihres Antrags auf Akteneinsicht erhalten Sie in den nächsten Tagen per E-Mail einen persönlichen Zugangscode.
Bitte bringen Sie diesen Zugangscode unbedingt zum vereinbarten Termin mit, da er für den Zutritt zu den Räumlichkeiten der Stadt Kempten (Allgäu) erforderlich ist.
Die Akteneinsicht selbst findet in der Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu), im 3. Stock statt.
Sollten Sie bis zwei Tage vor dem vereinbarten Termin keinen Zugangscode erhalten haben, bitten wir Sie, sich umgehend telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.