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Antrag auf Akteneinsicht / Auskunft

Hinweise
Antragsteller/in
Akteneinsicht / Auskunft
Hinweise

Allgemein

 

Die Behördenakten stehen grundsätzlich nicht jedermann zur Einsicht zur Verfügung. Dies ergibt sich schon aus Gründen des Datenschutzes. Derjenige, der Akteneinsicht begehrt, muss deshalb grundsätzlich ein begründetes Interesse an der Einsicht/Auskunft nachweisen.

 

In laufenden Verwaltungsverfahren erhalten Beteiligte Akteneinsicht im Umfang von Art. 29 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG). Nichtbeteiligten sowie Beteiligten an einem bereits abgeschlossenen Verwaltungsverfahren kann Akteneinsicht nur in Einzelfällen bei Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt werden. Um dies prüfen zu können, ist das Formular „Antrag auf Akteneinsicht / Auskunft“ auszufüllen.

 

Einsicht in Bauakten können Sie demnach unter Verwendung dieses Formulars schriftlich mit entsprechender Begründung und gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr beantragen. Bei erfolgreichem Antrag wird Auskunft gewährt bzw. mit Ihnen ein Termin für die Akteneinsicht bei der Stadt Kempten (Allgäu) Bauamt vereinbart.

 

Kosten

 

Auskünfte aus den Bauakten und Ablichtungen aus den Akten sind gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden nach dem bayerischen Kostengesetz erhoben. Die Akteneinsichten erfolgen ausschließlich digital (per Tablet). Die Unterlagen werden dementsprechend auch nur digital zur Verfügung gestellt. Ab sofort können die Kosten vor Ort über einen QR-Code direkt bezahlt werden, sodass keine Rechnungsstellung nach Hause erfolgt.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid)
  • ggf. Vollmacht des Grundstückeigentümers/der Grundstückseigentümerin
  • ggf. Vollmacht der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft

Hinweis 

 

Bitte beachten Sie, dass pro Gebäude jeweils ein separater Termin für die Akteneinsicht gebucht werden muss.

 

Ablauf

 

Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Anschließend wird Ihr Antrag geprüft. Falls erforderlich, senden wir Ihnen einen Terminvorschlag für die Akteneinsicht zu.

 

Wichtig: Im Rahmen Ihres Antrags auf Akteneinsicht erhalten Sie in den nächsten Tagen per E-Mail einen persönlichen Zugangscode. 

 

Bitte bringen Sie diesen Zugangscode unbedingt zum vereinbarten Termin mit, da er für den Zutritt zu den Räumlichkeiten der Stadt Kempten (Allgäu) erforderlich ist.

 

Die Akteneinsicht selbst findet in der Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu), im 3. Stock statt.

 

Sollten Sie bis zwei Tage vor dem vereinbarten Termin keinen Zugangscode erhalten haben, bitten wir Sie, sich umgehend telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.

Was bedeutet die vereinfachte Akteneinsicht?

 

Die vereinfachte Akteneinsicht bedeutet, dass Sie selbst Fotos von den Dokumenten erstellen müssen. Sie erhalten bei uns in den Amtsräumen die Hausakten und können Einsicht nehmen. Die Erstellung von Digitalisaten oder Kopien durch Personal der Stadtverwaltung Kempten (Allgäu) ist nicht möglich. Die Kosten für die vereinfachte Akteneinsicht betragen 10,00 € und müssen am Ende dieses Formulars bezahlt werden.

Nach erfolgter Bezahlung werden wir Sie zur Terminvereinbarung baldmöglichst unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer anrufen. Sollten Sie innerhalb der nächsten zwei Werktage nichts von uns hören, vereinbaren Sie bitte über die 0831-2525 6090 einen Termin für die vereinfachte Akteneinsicht.

Hinweise
Antragsteller
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Antragsteller/in

Persönliche Daten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos befüllt.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Rechnungsadresse
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Antragsteller
Akteneinsicht / Auskunft
Akteneinsicht / Auskunft
Objekt

Im Eingabefeld werden maximal 10 Ergebnisse angezeigt. Für genauere Treffer, bitte weitere Details eingeben.

Als Baudenkmal werden alle Bauwerke bezeichnet, an deren Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Darunter fallen laut den Richtlinien des Denkmalschutzes baugeschichtlich wertvolle Gebäude oder Gebäudeteile, die in die Denkmalliste eingetragen sind.

Die Akteneinsicht erfolgt in unseren Behördenräumlichkeiten, sie erhalten hierzu einen separaten Termin.

Vereinfachte Akteneinsicht
10€
0%
10,00€
€
Kosten
Kostenpflichtiger Antrag
Gewährung Akteneinsicht außerhalb bzw. nach Abschluss eines gebührenpflichtigen Verfahrens

1 € je Akte, mind. 10 €

Entscheidung über Herstellung und Überlassung von Kopien aus Behördenakten (TNr). 1.III.0/1.2 KVz
An Beteiligte
Papierform

bis 10 Seiten = 7,50 €

11. bis 50. Seite = 7,50 € + 0,50 € je Seite ab 11. Seite

ab 51. Seite = 27,50 € + 0,15 € je Seite ab 51. Seite

Elektronisch

5 € je übermittelte Datei (unabhängig vom Umfang)

An Nichtbeteiligte
Papierform

bis 10 Seiten = 10 €

11. bis 50. Seite = 10 € + 0,50 € je Seite ab 11. Seite

ab 51. Seite = 30 € + 0,15 € je Seite ab 51. Seite

Elektronisch

7,50 € je übermittelte Datei (unabhängig vom Umfang)

Schreibauslagen, wenn keine Entscheidung wie vor erforderlich (TNr. 1.III.0/2 KVz)
Papierform

bis 50 Seiten: 0,50 € je Seite

ab 51. Seite: 25 € + 0,15 € je Seite ab 51. Seite

Elektronisch

2,50 € je übermittelte Datei (unabhängig vom Umfang)

Erhöhung bis auf das Fünffache, wenn Anfertigungen einer Papierkopie besonders aufwändig (TNr. 1.III.0/3 KVz)
Abgelehnter Antrag

bsp. Kostenrechnung

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen korrekt ausgefüllt sein!


0831/2525-6090
Mo. - Fr. 8:00 -12:00 Uhr
Mo. zusätzlich 14:30 - 17:30 Uhr
Mi. zusätzlich 12:00 -13:00 Uhr
bauregistratur@kempten.de

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