Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt Nachweispflichten. Wenn gewerbliche Betriebe, als Unternehmer oder Bauherren im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen sie dafür eine Abfallerzeugernummer. 

 

Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. ein Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.

 

Sie kennzeichnet den Ort an dem der Abfall entsteht oder anfällt. Sie ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können. Für jede Abfallanfallstelle ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen. Dies ist insbesondere bei Baustellen zu beachten.

Persönliche Daten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos befüllt.

Personalien des Antragstellers / der Antragstellerin

Unternehmensbezogene Daten

Das Mein Unternehmenskonto (MUK) ist die digitale Identität für wirtschaftlich handelnde Organisationen in Deutschland auf Basis von ELSTER. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das ELSTER-Organisationszertifikat für viele Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihrer Organisation befüllt.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne MUK nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre  Angaben zum Unternehmen in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Personalien des Antragstellers / der Antragstellerin
Abfallerzeuger/ Abfallerzeugerin
Vorhaben (z. B. Abbruch, Sanierung)
Anfallstelle
Art und Menge der anfallenden gefährlichen Abfälle

Weiterführende Informationen

  • § 28 Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) Link
  • Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) Link